Prüfung

  • - Theorieprüfung -
  • - Praktische Fahrprüfung -
  • - Wiederholungsprüfung -

Die theoretische Prüfung:


Gut gelernt ist schon fast bestanden, denn die theoretische Prüfung besteht aus exakt denselben Fragen, die Ihr schon vom Übungsbogen oder der CD-ROM kennt. Sie funktioniert nach dem »Kreuzchen-Prinzip« (Multiple Choice), d.h. man kreuzt die richtigen Antworten an bzw. trägt eine Zahl als richtige Antwort ein. Die Fragen haben eine bestimmte Fehler-Wertigkeit (2 bis 5 Fehlerpunkte).

Seit dem 01.07.2004 gibt es Neuregelungen bei der Bewertung der theoretischen Prüfung: Mit maximal 10 Fehlerpunkten (früher: 9) aus 30 Fragen hat man die theoretische Prüfung bestanden, man darf dabei jedoch nicht zwei Fragen falsch beantworten, die mit 5 Fehlerpunkten bewertet sind.
Bei einer Erweiterung darf man nur 6 Fehlerpunkte aus 20 Fragen haben.

Und seid dem 01.01.2009 findet die theoretische Prüfung nur noch am PC statt.
Die Prüfungs-Fragen sind wörtlich genau dieselben Fragen wie die in der Fahrschule. Natürlich können die Fragen in der Prüfung anders »gewürfelt« sein.
Die Prüfungen werden von einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer abgenommen. Prüforganisationen sind, je nach Standort, TÜV oder DEKRA.
Die theoretischen Prüfungen finden beim TÜV oder DEKRA statt.
Ein Fahrschüler kann die theoretische Prüfung erst ablegen (frühestens drei Monate vor dem Erreichen des Mindestalters), wenn er

  • mindestens den vorgeschriebenen theoretischen Unterricht komplett besucht hat und die Fahrschule davon überzeugt ist, dass er die nötigen Kenntnisse besitzt
  • die Fahrschule ihm darüber eine Ausbildungsbescheinigung ausgestellt hat
  • und der amtliche Prüfauftrag inzwischen bei der Prüfstelle TÜV oder DEKRA angekommen ist

Es gibt die Fragen in vielen ausländischen Sprachen, in denen man auch geprüft werden kann.
Eine nicht bestandene theoretische Prüfung kann nach 14 Tagen wiederholt werden.
Die theoretische Prüfung entfällt bei der Erweiterung von der Klasse B auf BE.
Sie entfällt ebenfalls beim Stufenführerschein von A1 auf A2 und von A2 auf A.
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Praktische Prüfung:


Vorraussetzung:
Die praktische Fahrprüfung könnt Ihr nach bestandener theoretischer Prüfung (und frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters) abgelegen, wenn Ihr durch Eure Ausbildung in der Lage seid die Prüfung zu bestehen (darüber entscheidet der Fahrlehrer), sowie alle vorgeschriebenen Ausbildungsfahrten durchgeführt worden sind.

Prüfungsdauer:
Klassen A, A2: 60 Minuten
Klassen A1, AM, B, BE: 45 Minuten

Stufenführerschein von A1 auf A2 und A2 auf A: 40 Minuten

Für die Klasse L und die Prüfungsbescheinigung zum Führen von Mofas muss
man keine praktische Prüfung machen.

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Wiederholungsprüfung:


Wenn Ihr eine Prüfung nicht bestanden haben solltet, darf sie nach 14 Tagen wiederholt werden. Inzwischen sollte ausreichend »nachgeschult« werden.
Der so genannte »Idiotentest« (medizinisch-psychologische Untersuchung, weil man drei mal durch die Prüfung gefallen war) geistert zwar immer noch hartnäckig als Gerücht herum, wurde aber in Wirklichkeit schon vor langer Zeit abgeschafft.

Die Anzahl der Wiederholungen ist nicht begrenzt (abgesehen davon, dass der Führerscheinantrag nach einem Jahr vom Straßenverkehrsamt eingezogen wird und dann wieder neu gestellt werden muss, ausserdem gilt die bestandene theoretische Prüfung auch nur ein Jahr lang und muss nach neu gestellten Antrag ebenfalls wiederholt werden!).

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